AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Gäste Komfort Vesser

1. Das Haus Gäste Komfort befindet sich in Privatbesitz von Herrn Wolfgang Kirchner. Die Hauptvermittlung des Ferienhauses liegt bei Herrn Gerd Kirchner, Gestaltungsatelier KIRCHNER, und wird daher von Berlin aus gesteuert.

2. Der Leistungsumfang beschränkt sich ausschließlich auf den Inhalt des Mietvertrages, der Ihnen als Gästebogen zugesendet wird. Nebenabreden sind unwirksam; sie bedürfen der Schriftform.

3. Bei Mietvertrags-Abschluss (Reservierungsbestätigung) leistet der Mieter eine Anzahlung von 30% des Gesamtmiets. Der Restbetrag von 70% wird spätestens 30 Tage vor Ankunft fällig. Sollte Ihnen eine schriftliche Bestätigung unsererseits vorliegen, den Restbetrag in bar bei Anreise zu zahlen, so gilt dieses als vereinbart. Sollte die Anzahlung innerhalb der geforderten Frist, gemäß Reservierungsbestätigung bzw. Anzahlungsrechnung, nicht eingegangen sein, so erlischt der Anspruch auf Reservierung. Eine erneute Reservierung wird dann ggf. nur gegen Vorkasse wieder aufgenommen. Storniert der Mieter, wird der Vermittler Gestaltungsatelier KIRCHNER, sich um eine anderweitige Vermietung bemühen. Als Ausfallgeld für die Zeit während derer eine anderweitige Vermietungnicht gelingt, hat der Mieter 80% des Grunds der Miete zu zahlen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Für Umbuchungen oder Stornierungen von Mietverträgen wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,–€ berechnet.

4. Der Mietpreis deckt die im Vertrag bzw. in der Preisliste näher aufgeführten Leistungen. Die Erholungstaxe der Gemeinde hat der Mieter unmittelbar bei Ankunft mit dem, bei Ankunft ausgehändigten und auszufüllenden Meldebogen der Gemeinde, an den Vermieter in bar zu entrichten.

5. Das Mietobjekt darf während der gesamten vereinbarten Mietdauer nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl Erwachsener und Kinder bewohnt bzw. benutzt werden. Dies gilt ebenso für die Terrassen und übrigen Außenbereiche, wie auch für die Kraftfahrzeug-Stellplätze. Haustiere bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Sie müssen angemeldet und im Mietvertrag aufgeführt sein. Für das Tier ist eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) mit zu bringen. Verunreinigungen sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen.

6. Jeder Mieter erhält jeweils einen Haustür- und einen Wohnungs- bzw. Zimmerschlüssel. Bei Verlust eines Schlüssels ist ein neues Schloss erforderlich und der Mieter zur Ersatzleistung verpflichtet.

7. Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachten Tieren oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt, wobei beim Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens liegt. Eventuell verursachte Schäden sind vom Vermieter sofort und während der Belegungszeit dem Vermieter zu melden. Unterbleibt diese Mitteilung, so gelten diese Schäden als vom Mieter verursacht. Er ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit wieder besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr, Kochgeschirr und benutzte Küchengeräte abzuwaschen und die Abfälle zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Reinigungsgebühr.

8. Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt, insbesondere, wenn er das Mietobjekt mutwillig beschädigt oder sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt. In diesem Fall ist der Mieter nicht berechtigt, eine anteilmäßige Rückzahlung des Miets zu fordern. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich in einem anerkannten Erholungsort befinden, der zum UNESCO Biosphärenreservat Vessertal gehört, und wir erwarten eine Rücksichtnahme gegenüber anderen Erholungssuchenden, Gästen und Nachbarn, sowie die Einhaltung des Natur- und Umweltschutzes in diesem Erholungsort und Biosphärenservat.

9. Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände(z.B. höhere Gewalt oder Sperrung aufgrund eines Schadens) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist der Vermieter oder Vermittler berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern die Stellung einer gleich-wertigen Ersatzwohnung nicht möglich ist. Eine Entschädigungsforderung an den Vermieter oder Vermittler erwächst hieraus nicht. Sofern der Vermieter oder Vermittler jedoch bereits Aufwendungen oder Leistungen erbracht hat, ist dieser berechtigt, hierfür ein entsprechendes Leistungsendgelt in Anrechnung zu bringen.

10. Die Wohnungsgrundrisse können Maßtoleranzen bis zu 10% aufweisen. Die in den Grundrissen eingezeichnete Möblierung ist in Bezug auf die Anordnung im Raum unverbindlich. Aus Verbesserungsgründen sind Abweichungen möglich.

11. Auf fehlende Zusatzausstattungen (z.B. Terrassennutzung, Gartenmöbel o.a.) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Vertragszeit zur Verfügung stehen.

12. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter, der Gemeinde und vom Vermittler Gestaltungsatelier KIRCHNER, gespeichert werden und ggf. auf Anfragen von Behörden diese weitergeleitet werden.

13. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Gast die Geltung der Buchungsbedingungen (AGB) für sich als verbindlich an und dieses auch stellvertretend für seine Mitreisenden oder eingeladenen Begleiter.

14. Gerichtsstand ist Berlin.

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